Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | JF Funkübung - Was für Aufgaben kann man machen? | 41 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 589067 |
Datum | 26.10.2009 11:32 MSG-Nr: [ 589067 ] | 25456 x gelesen |
Themengruppe: | Jugendfeuerwehr |
Bürgerliches Gesetzbuch
Geschrieben von Gerhard Bayerdeinem Hinweis auf BGB wg. unter 18: es geht nicht um Zivilrecht (-> BGB) sondern um strafrechtliche Aspekte (-> StGB)
sorry, doch BGB! dort steht, ab wann rechtverbindliche Unterschriften geleistet werden können. Erst "unterschrieben" und das auch dürfen- dann kommt das StGB!
Geschrieben von Gerhard Bayerdass man unter 18 in HE die Sprechfunkberechtigung erwerben kann ist derzeitige Erlasslage in Hessen ...
Ja, dass mag so sein....
Wenn ich mir verschiedene Reglungen in den Bundesländern ansehe, fallen mir eine ganze Reihe von Erlassen, Vorschriften usw. auf, die im Widerspruch zu an sich eindeutigen Rechtsformulierungen stehen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Harald
Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.
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| 22.10.2009 16:07 |
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