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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Kettensägenausbildung | 7 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Isselburg / NRW | 589327 | ||
Datum | 27.10.2009 22:37 MSG-Nr: [ 589327 ] | 6154 x gelesen | ||
Hallo Ulf, ich hatte diesbezüglich in den letzten Tagen Kontakt zur Unfallkasse NRW. Aussage: Der "Kettensägenführerschein" der von privaten Anbietern (Forstw.-Meister etc.) angeboten wird und nur einen Tag dauert: berechtigt in keinem Fall zum Führen einer Motorsäge in der Feuerwehr. Auch nicht wenn im Teilnahmezertifikat Fälltechnik steht und dies behandelt wurde. -> Hauptsächlich weil der Kurs nur einen Tag dauert. Dein Schein ist ja gewissermaßen "genormt", zumindest was die Inhalte angeht. Ich, an Deiner Stelle, würde mal bei der zuständigen Unfallkasse anrufen. Dort bekommst Du Auskunft. Mit dem Schein ist wohl kaum fraglich ob Du mit einer MS umgehen kannst - vielmehr ob Du im Feuerwehreinsatz/-dienst auch einen Versicherungsschutz hast. Viele Grüße Michael Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können. | ||||
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