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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Ist eine Veratmung von LA und PA plicht? | 17 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 589358 | ||
Datum | 28.10.2009 08:47 MSG-Nr: [ 589358 ] | 8023 x gelesen | ||
Hier, das geht schonmal in diese Richtung. http://www.werkfeuerwehrverband-bayern.de/pdf/Sicherheitshinweise_Therm_Belastung_PA.pdf Zitat: 1. Atemschutzgeräte, die im Einsatz einer extremen thermischen Belastung (siehe oben) ausgesetzt waren, müssen entsprechend gekennzeichnet und einer Atemschutzwerkstatt zugeführt werden. Dort müssen – neben den nach Einsätzen üblichen Prüfungen – zusätzlich alle Teile des Pressluftatmers sorgfältigst geprüft werden. Dazu ist es auch notwendig, den Lungenautomaten zu zerlegen, um insbesondere die darin enthaltenen Einzelteile gezielt auf Beschädigungen hin prüfen zu können. Die Einzelteile sind auf Sicht zu prüfen und nach anschließender Montage des Lungenautomaten ist dieser auf Dichtheit und Funktion zu prüfen. Diese Überprüfungen können nur die vom Hersteller autorisierten Atemschutzgerätewarte bzw. die Hersteller selbst durchführen. Diese Ausbildung kann ich mir nur so vorstellen, daß es AGWs sind, die die Berechtigung und die erforderliche Prüfausstattung haben um eine Grundüberholung durchzuführen. | ||||
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