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RubrikAtemschutz zurück
ThemaIst eine Veratmung von LA und PA plicht?17 Beiträge
AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern589358
Datum28.10.2009 08:47      MSG-Nr: [ 589358 ]8023 x gelesen

Hier, das geht schonmal in diese Richtung.
http://www.werkfeuerwehrverband-bayern.de/pdf/Sicherheitshinweise_Therm_Belastung_PA.pdf
Zitat:

1. Atemschutzgeräte, die im Einsatz einer extremen thermischen Belastung
(siehe oben) ausgesetzt waren, müssen entsprechend gekennzeichnet und
einer Atemschutzwerkstatt zugeführt werden. Dort müssen – neben den nach
Einsätzen üblichen Prüfungen – zusätzlich alle Teile des Pressluftatmers sorgfältigst
geprüft werden. Dazu ist es auch notwendig, den Lungenautomaten zu
zerlegen, um insbesondere die darin enthaltenen Einzelteile gezielt auf Beschädigungen
hin prüfen zu können. Die Einzelteile sind auf Sicht zu prüfen
und nach anschließender Montage des Lungenautomaten ist dieser auf
Dichtheit und Funktion zu prüfen. Diese Überprüfungen können nur die vom
Hersteller autorisierten Atemschutzgerätewarte bzw. die Hersteller selbst
durchführen.


Diese Ausbildung kann ich mir nur so vorstellen, daß es AGWs sind, die die Berechtigung und die erforderliche Prüfausstattung haben um eine Grundüberholung durchzuführen.



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 28.10.2009 06:39 Mich7ael7 S.7, Pöcking
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 29.10.2009 10:50 Dani7el 7M., Jockgrim
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 27.11.2009 21:29 ., Oranienburg
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