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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Ist eine Veratmung von LA und PA plicht? | 17 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8M., Maintal / Hessen | 589471 | ||
Datum | 28.10.2009 21:13 MSG-Nr: [ 589471 ] | 7076 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Düsing Bisher berichtete mir kein AGW-Kollege, dass bei seiner Feuerwehr die LAs nach jedem "Brandeinsatz" (was dann ja entweder global gilt - unglaublicher Arbeitsaufwand - oder spezifiziert werden muss) veratmet werden. Bei uns werden nach jedem Einsatz/Übung/ Wartung eine "Maximalprüfung" getätigt. Das einzigste was entfällt ist die Prüfung des Sicherheitsventils (nur bei der Grundüberholung), sonst wird bei uns immer die Veratmung mitgeprüft! MKG Christian ---- Es handelt sich um meine persönliche Meinung... http://www.feuerwehr-maintal.de Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987 ---- | ||||
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