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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | HLF in RLP | 5 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8B., Worms / Rheinland-Pfalz | 589823 | ||
Datum | 31.10.2009 15:59 MSG-Nr: [ 589823 ] | 3619 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Ulrich Cimolino schon einige Zeit werden HLF 10/10 o.ä. als Ersatz für LF 16/12 in RLP mit 12 t genehmigt Ja, dazu gibt es eine Technische Richtlinie HLF 10/10 die 12 t unabhängig von der Antriebsart vorsieht. Zu finden hier. Diese HLF 10/10 sollen nach einem Schreiben des ISM in der Risikoklasse 3 als Löschfahrzeug vorgehalten werden, sowie mindestens einmal pro Verbandsgemeinde. Ein HLF 20/16 ist erst ab der Risikoklasse 4 vorgesehen. (Schreiben gibt es unter www.ism.rlp.de, Seite geht bei mir aber mom. nicht) Geschrieben von Ulrich Cimolino Heute habe ich gehört, dass es mittlerweile für diese Fahrzeuge...immer mehr Genehmigungen auch für Gewichte darüber gibt. Das habe ich bis jetzt noch nicht gehört und gesehen. Bei der Abnahme des HLF 10/10 meiner ehemaligen Feuerwehr hat die LFKS peinlichst genau auf das Gewicht geachtet und 2mal nach gewogen. Was mir aber bekannt ist, ist die Tatsache, dass bei der Bewilligung der Zuschüsse öfter mal HLF 20/16 bewilligt werden, wo laut oben genanntem Schreiben HLF 10/10 vorgesehen sind. Was eigentlich dazu führt, dass diejenigen die sich an die Fahrzeugzuordnung der Risikoklassen halten, die dummen sind. Die müssen nämlich versuchen ihren RW1 und ihr TLF16/25 oder ihr LF 16/12 durch ein 12 t HLF zu ersetzen. MfG Daniel Meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Weiterhin stellen sie auch nur meine persönliche Meinung und nicht die Meinung einer sonstigen Institution dar. | ||||
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