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Unfallverhütungsvorschrift
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Landesfeuerwehrverband
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaAlarm in Bayern25 Beiträge
AutorRobe8rt 8K., Altdorf / Bayern589857
Datum31.10.2009 20:33      MSG-Nr: [ 589857 ]5418 x gelesen

Hallo Forum,

sehr interessantes Video, das durchaus auch einige Fragen aufwirft und zu Kommentaren veranlasst!!!

So wie das zu sehen ist, handelt es sich um eine sehr moderne Feuerwehr äh tschuldigung Musikkapelle natürlich, denn es gibt offensichtlich getrennte Umkleiden für Männlein und Weiblein.

Die Feuerwehr äh Musikkapelle ist tagesalarmstark, was sicherlich auch am Frauenanteil liegt und in diesem Fall den besonderen Wert von TSA-Musikkapellen (Trommelnund-Sonstigeinstrumente-Anhänger) unterstreicht.

Allerdings wird auch die Jugendfeuerwehr äh die Jugendmusik zum Einsatz mitgenommen. Und hier stellt sich schon die erste Frage: Wie weit dürfen Jungmusiker im Einsatz eingesetzt werden? Bis zum Dirigentenstab? Oder darüber hinaus? Hat vielleicht jemand dazu die UVV Musikkapellen bezüglich der Definition des Gefahrenbereiches zur Hand? Oder die Vollzugsbekanntmachung zum bayerischen Musikkapellengesetz (VollzBekBayMKG)?

Ein anderer Punkt: Laut dem bayerischen Feuerwehrgesetz hat man erst nach 4 h Einsatz Anspruch auf Verpflegung. Offensichtlich ist dies im Musikergesetzt anders geregelt und hier besteht wohl ein Anspruch ab Einsatzbeginn. Dem LFV und dem DFV wäre dringend zu empfehlen, in dieser Sache eine Angleichung an das MKG (Musikkappellengesetz) zu fordern.

Das bisher eher positive Bild wird jedoch ganz eindeutig negativ getrübt durch einen Blick auf die Schutzkleidung: Ganz offensichtlich handelt es sich hier um konsequente Verfechter der Wärmefenstertheorie. Nicht anders ist die Hitzeschutzlücke zwischen Über- äh Lederhose und Socken zu erklären.
Oder führt die Musikkapelle vielleicht gar keine Innenangriffe durch? Sprich sie wird nur außerhalb von Bierzelten, beispielsweise zu Festumzügen, eingesetzt? Hier wäre an den oft zitierten Spruch des baden-württembergischen Landesmusikdirektors zu erinnern: „Eine Musikkapelle ohne Bierzelt ist keine Musikkapelle!“

Dringender Handlungsbedarf (Petition an Bundestag?) ergibt sich bezüglich des letzten Mannes, der nicht mehr mit zum Einsatz kam. Hier wäre die Verwendung von Dachaufsetzern „Musiker im Einsatz“ (idealerweise blinkend und jodelnd) dringend zu empfehlen. Die Frage ist nur: Muß dazu die Straßenverkehrsordnung geändert werden?

Bei dem Nachzügler stellt sich noch eine Frage: Ist das der Kreismusikmeister oder Kreismusikinspektor, weil er seine Schutzkleidung daheim hat? Und bestünde hier überhaupt Versicherungsschutz, schließlich hat er seine Schutzkleidung nicht komplett angelegt?!

Und noch ein letzter Punkt: Wäre der Musikkapelle eine Zusatz-SMS-Alarmierung zu empfehlen? Oder widerspräche diese der TR-BOS (Trinker-Richtlinie für Blasmusik-Organisationen mit Saufaufgaben)?

Fragen über Fragen... ;-)

Schöne Grüße

Robert

PS: Beim Schnitt wurde etwas geschludert. Bei 4.40 verschwinden ein paar der schon geparkten Autos...



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