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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Eine Dienstanweisung aus dem Jahre 2008 | 12 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 590209 | ||
Datum | 03.11.2009 12:12 MSG-Nr: [ 590209 ] | 4266 x gelesen | ||
Hallo ! Also ich finde den Absatz hier merkwürdig: Geschrieben von --Dienstanweisung---
Das heisst doch wenn ich geblitzt wurde mit überhöhter Geschwindigkeit und mein Lappen einen Monat weg ist, dann muss ich das dem Wehrführer melden und kann beurlaubt werden ??? Das geht den Wehrführer doch herzlich wenig an, außer ich bin potentieller Einsatzfahrer etc. Und was das mit den 9 Punkten soll...Wenn ich diverse Male unangeschnallt oder mit Handy am Ohr erwischt worden bin, dann muss ich das auch melden ? Sehr komisch. Oder wird das durch die Gesetzgebung in Brandenburg gestützt ? mkg Henning NEU im Netz: www.spritzenhaus.info Meine Wehr: www.feuerwehr-engelsby.de Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | ||||
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