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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEine Dienstanweisung aus dem Jahre 200812 Beiträge
AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein590209
Datum03.11.2009 12:12      MSG-Nr: [ 590209 ]4266 x gelesen

Hallo !
Also ich finde den Absatz hier merkwürdig:
Geschrieben von --Dienstanweisung---
6b)
-eingeleitete Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren, soweit in deren Folge
der Führerscheinentzug ausgesprochen wurde oder ein Punktestand beim
Kraftfahrtbundesamt ab 9 Punkte zu erwarten bzw. zu verzeichnen ist.

Die Mitteilungen sind vom Wehrführer und dem zu unterrichtenden Träger des
Brandschutzes vertraulich zu behandeln. Während eines laufenden Verfah-rens
kann der Feuerwehrmann/die -frau durch den Wehrführer bis zu dessen
Abschluss vom Dienst beurlaubt werden. Soweit eine Beurlaubung ausgesprochen
wird, ruhen alle Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft.


Das heisst doch wenn ich geblitzt wurde mit überhöhter Geschwindigkeit und mein Lappen einen Monat weg ist, dann muss ich das dem Wehrführer melden und kann beurlaubt werden ???
Das geht den Wehrführer doch herzlich wenig an, außer ich bin potentieller Einsatzfahrer etc.
Und was das mit den 9 Punkten soll...Wenn ich diverse Male unangeschnallt oder mit Handy am Ohr erwischt worden bin, dann muss ich das auch melden ?
Sehr komisch. Oder wird das durch die Gesetzgebung in Brandenburg gestützt ?

mkg Henning


NEU im Netz: www.spritzenhaus.info
Meine Wehr: www.feuerwehr-engelsby.de
Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD
Flensburg..gaaanz oben im Norden :D

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