News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Eine Dienstanweisung aus dem Jahre 2008 | 12 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 590284 | ||
Datum | 03.11.2009 18:28 MSG-Nr: [ 590284 ] | 4001 x gelesen | ||
Hallo Forum, da hat wohl jemand zu viel Zeit gehabt. In meiner "Dienstzeit" bei der FF hat es sowas noch nie gebraucht. Eigentlich ergibt sich ja das "Dienstgeschäft" aus dem Feuerwehrgesetz, bzw. der Vollzugsbekanntmachung und der Durchführungsbestimmung. Andere Sachen, die in dieser DA geregelt sind, sollten eigentlich für jeden FM (SB) selbstverständlich sein und bedürfen m.E. keine Anweisung. Man kann auch alles überregulieren. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|