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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr - Eklat: Kommandant schmeisst hin | 51 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 590374 | ||
Datum | 04.11.2009 12:25 MSG-Nr: [ 590374 ] | 10606 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Koffler Es geht auch darum ob der Dienst vergleichbar ist. Er ist krankgeschrieben und sobald er die Uniform anhat ist er diensttauglich. So lese ich den §19 Abs. 2 AV BayFwG. ??? Da steht allerhand- davon aber nichts... Krankgeschrieben- mit welchen Einschränkungen? Wissen wir nicht wirklich... Dienst besteht aus verschiedenen Bereichen, die auch ganz verschiedene gesundheitliche Anforderungen stellen. Wenn es für die Gemeinde absolut notwendig gewesen wäre, daß der Kdt zB bei einer Besprechung im Ministerium in Uniform teilnimmt, hätte man mit Sicherheit das Thema äußerst großzügig ausgelegt. Wenn der Etatentwurf pünktlich abgegeben werden muß, würde man den Kft wahrscheinlich sogar am Krankenbett besuchen... Das Nutzen der Uniform war mit Sicherheit äußerst ungeschickt. Allerdings ist das praktisch Wurst, weil es offensichtlich nicht die Urache, sondern nur der Anlaß war... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | ||||
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