Rubrik | Einsatz |
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Thema | Funkmeldeempfänger und Arbeit | 16 Beiträge |
Autor | Tobi8as 8M., Stuttgart / Ba-Wü | 590410 |
Datum | 04.11.2009 17:28 MSG-Nr: [ 590410 ] | 3592 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Gegenüber einem AG mit § und dem Feuerwehrgesetz zu fuchteln bringt, finde ich, rein gar nichts.
Wegen der Feuerwehr darf er euch nicht kündigen, wird ihm das aber zu bunt findet er einen Grund der nicht Feuerwehr heißt.
Such das direkte Gespräch und erläutere ihm dein Hobby bzw. deine Aufgabe in der Feuerwehr.
Steckt ab wann und wo du gehen kannst, wenn du das über deinen Melder überhaupt erfährst.
Ich habe es damals sogar schriftlich Niedergelegt, in beidseitig Einverständnis, den alles was nicht im Vertrag steht (sicherlich auch bei dir unter Nebenabreden oder sowas) sind bei mir z.B. nur schriftlich Gültig.
Was steht da drin: Es ist mir gestattet nach eigenem Ermessen in Abwägung der Arbeit zu gehen. So in etwa.
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