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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Funkmeldeempfänger und Arbeit | 16 Beiträge | ||
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 590430 | ||
Datum | 04.11.2009 19:35 MSG-Nr: [ 590430 ] | 3281 x gelesen | ||
Wenn dein Arbeitgeber Nein sagt, dann solltest du das auch akzeptieren. Kündigen darf er dich zwar nicht, wenn du zum Alarm ausrückst, aber wie schon weiter oben genannt, wird er einen anderen Kündigungsgrund finden oder zumindest einer Beförderung im Wege stehen. Sei dir immer bewusst, mit was du deinen Lebensunterhalt verdienst. Erkläre deinem Chef die Sachlage, informiere ihn auch über Lohnfortzahlung usw. Ihr werdet euch schon einigen. | ||||
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