Rubrik | Einsatz |
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Thema | Funkmeldeempfänger und Arbeit | 16 Beiträge |
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 590437 |
Datum | 04.11.2009 20:35 MSG-Nr: [ 590437 ] | 3106 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Tobias MerzGegenüber einem AG mit § und dem Feuerwehrgesetz zu fuchteln bringt, finde ich, rein gar nichts.
Kommt immer drauf an, was du ihm daraus zitierst. Es stehen ja durchaus auch für den AG interessante Sachen drin. So zum Beispiel, dass die Kommune ihm die Lohnfortzahlung an den FA ersetzt und das nicht nur für die Einsatzstunden sondern auch im Falle einer durch den Feuerwehrdienst verursachten Arbeitsunfähigkeit. Im ungünstigsten Fall zahlt er dir nämlich dann 6 Wochen lang deinen Lohn und es dürfte seine Entscheidung sicherlich beeinflussen, wenn er weiß, dass er dieses Risiko nicht zu tragen hat. Ich kenne durchaus einen AG, der seinen Mitarbeitern aus eben diesem Grund untersagt, im Verein Fußball zu spielen. Ist zwar sicherlich nicht rechtmäßig, aber er sitzt eben am längeren Hebel.
Gruß
Peter
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