Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Allrad bei der Fw, war: Ersatz TLF 16/25 | 50 Beiträge |
Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 590695 |
Datum | 06.11.2009 10:22 MSG-Nr: [ 590695 ] | 13339 x gelesen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Löschgruppenfahrzeug
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstDa kenne ich aber eine andere Regelung: Radius der unentgeltlichen Löschhilfe
VG
Sorry, war von der Gemeinde Stuhr. Hier das Nds.-Gesetz Nds-Brandschutzgesetz
Kreisfeuerwehrbereitschaft:
Wenn ich nur noch LF mit Straßenfahrgestell beschaffe, muss ich eben andere Fahrzeuge (TLF 16/24 Tr) in die Kreisfeuerwehrbereitschaft integrieren, sodass man im Gelände auch Hilfe leisten kann. Es müssen ja nicht zwangsläufig alle Fahrzeuge überall hinkommen...
VG
Kai
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| 03.11.2009 09:58 |
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Olf 7R., Hilbersdorf Ersatz TLF 16/25 | |