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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufstkraftfahrer-Qualifikations-Gesetz | 29 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 590735 | ||
Datum | 06.11.2009 14:33 MSG-Nr: [ 590735 ] | 5766 x gelesen | ||
Hallo Das ist eigentlich auch erstmal egal im Gesetz steht "Fahrzeuge der Feuerwehr" unabhängig vom Verwundungszweck oder Fahrer: Geschrieben von Berufstkraftfahrer-Qualifikations-Gesetz " § 1 Anwendungsbereich [...] (2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Fahrten mit [...] Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen," Daher ja auch die Frage dazu. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | ||||
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