Hallo Sven,
ja, das könnte auch ein Spediteur, aber ich denke, im Falle der Feuerwehr könnte man auch noch vorher betrachten:
§1,1 : soweit sie die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.
da wir das nicht gewerblich machen, dürfte das Gesetz hier nicht gelten oder?
Mit und um das Gesetz gibt es leider ein paar unterschiedliche Meinungen, gerade auch im Handwerk, ob und wie das Gesetz hier gilt (ok, mal abgesehen davon, das Weiterbildungen sinnvoll sind), Hauptaugenmerk wurde aber hier eher auf die "richtigen" Berufskraftfahrer gelegt, deren Hauptaufgabe im fahren besteht - da fallen wir Feuerwehrs auch nicht so ganz drunter,
so denn,
viele Grüße Paul
alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|