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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufstkraftfahrer-Qualifikations-Gesetz | 29 Beiträge | ||
Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 590781 | ||
Datum | 06.11.2009 18:10 MSG-Nr: [ 590781 ] | 5467 x gelesen | ||
Hallo zusammen! Ich bin zwar kein Jurist, möchte aber behaupten, dass Be- und Versorgungsfahrten und alle anderen Fahrten, die hier angedacht wurden, zum Umfang des hoheitlichen Auftrages gehören. Der Transport von leeren Sandsäcken dient der Einsatzvorbereitung und das ist ein hoheitlicher Auftrag. Hier dürfte es meines Erachtens gar keine andere Meinung geben. Für Polizeifahrzeuge möchte ich keine Wertung abgeben. Das ist nicht mein Aufgabengebiet. Schöne Grüße aus Ostfriesland Bernd Lenz | ||||
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