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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Kletterwand betreiben | 4 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 590933 | ||
Datum | 07.11.2009 18:23 MSG-Nr: [ 590933 ] | 2577 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Fey Welche Vorraussetzungen sind notwendig, um eine Kletterwand zu Ausbildungszwecken bei der Feuerwehr zu betreiben? Dies soll eine nicht öffentliche Wand nur zu Ausbildungszwecken in einem Schlauchturm zu Trainigszwecken werden. Welche Vorschriften sind zu beachten? Welche Ausbildung für die durchführenden Kräfte muß vorhanden sein und wie sieht die versicherungstechnische Seite aus? Hallo, da können Dir sicher einige Betreiber von Höhenrettungsgruppen weiterhelfen. Wir haben auf unserer FRW 5 auch eine und kann Dir daher nur empfehlen VORHER mit Eurem Arbeits-Sicherheitstechnischen Dienst/Sicherheitsverantwortlicher der Kommune Kontakt aufzunehmen und deren Vorstellungen und Vorgaben zur Ausführung und zur Abnahme anzuhören, - sonst könnte die Inbetriebnahme etwas länger dauern .... Die Frage der Aufsicht und deren Qualität muss ebenfalls mit der Sicherheitstechnik abgeklärt werden. Wenn Eure Feuerwehr das will und alles mit der Sicherheitstechnik abgesprochen und abgenommen ist, dürfte es mit der Versicherung keine Probleme geben. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | ||||
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