Moin
Geschrieben von Dirk SchellingDementsprechend würden wir ja nur ein "Schadenfeuer" löschen und darum handelt es sich ja eindeutig nicht. Wie ist aber die Sache mit der Polizei - Amtshilfe...? Wie oben schon genannt, scheitert die Sache für uns schon an der Zuständigkeit. Ausnahme mag sein, wenn da einer seine halbe Tuya-Hecke abfackelt und ganz objektiv z.B. das Nachbarhaus bedroht ist. Bei "normalen" Nutzfeuern sind wir aber raus.
Seltsamerweise verfahren nun viele so, dass sie zwar nicht selbst löschen, aber dem Verursacher das löschen anordnen. Für irgendwelche immisionsschutzrechtlichen Aspekte oder Verstöße gegen kommunale Satzungen sind wir aber ebenfalls nicht zuständig.
Wenn der mündige Bürger also nicht gewillt ist, sein Feuerchen zu löschen, wir das Verbrennen aber für rechtswidrig halten, müssten wir die Polizei nachfordern, die klären die Rechtslage und ordnen das löschen ggf. an - und wenn der liebe Mitbürger dann nicht kann oder will, dann kann die Polizei uns in Amtshilfe bitten, es aus zu machen. Das schöne bei der Amtshilfe: Die Rechtmäßigkeit der "Löschanordnung" geht uns dann nix mehr an, eventuellen Zorn des Bürgers bekommt die ersuchende Stelle (=Polizei) ab.
Gruß
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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