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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Prüfungsfrage GF + ZF | 13 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 592123 | ||
Datum | 14.11.2009 17:30 MSG-Nr: [ 592123 ] | 3990 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Weiß ür irgendwelche immisionsschutzrechtlichen Aspekte oder Verstöße gegen kommunale Satzungen sind wir aber ebenfalls nicht zuständig. Oder gegen die Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen . Was es alles für Vorschriften gibt ist schon spannend ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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