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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Prüfungsfrage GF + ZF | 13 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 592146 | ||
Datum | 14.11.2009 19:12 MSG-Nr: [ 592146 ] | 3758 x gelesen | ||
Hallo zusammen, diese Frage habe ich u.a. in der TF-Ausbildung drin. Hintergrund ist die Frage ob dies nach dem Fw-Gesetz (BW) eine Muß-, Kann- oder überhaupt eine Aufgabe der Feuerwehr ist. Eigentlich eine einfache Antwort: Nein, da kein Schadenfeuer. Aber es gibt immer wieder eine Diskussion und folgende Punkte sollten berücksichtigt werden: -bei Gefahr der Ausbreitung - Pflichtaufgabe -bei größerer Menge Abfall - Gefahr für die Umwelt - Pflichtaufgabe Wenn die Polizei ins Spiel kommt ist es meist so das sie uns den "schwarzen Peter" gibt. Die Frage lautet: "Meint ihr das ist gefährlich"? Wir sagen "Ja, könnte sein". Anwort: "Dann macht das aus". Wir machen aus und Ruhe kehrt ein. Gruß vom See Jürgen | ||||
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