Hallo!
Geschrieben von Jürgen Grafdiese Frage habe ich u.a. in der TF-Ausbildung drin. Hintergrund ist die Frage ob dies nach dem Fw-Gesetz (BW) eine Muß-, Kann- oder überhaupt eine Aufgabe der Feuerwehr ist. Eigentlich eine einfache Antwort: Nein, da kein Schadenfeuer. Aber es gibt immer wieder eine Diskussion
Ack.
Eigentlich ist die Sache wirklich ganz einfach.
Aber rein praktisch tun sich auch gestandene Führungskräfte in der Praxis oft schwer, so eine Situation korrekt abzuarbeiten.
Geschrieben von Jürgen GrafWenn die Polizei ins Spiel kommt ist es meist so das sie uns den "schwarzen Peter" gibt. Die Frage lautet: "Meint ihr das ist gefährlich"? Wir sagen "Ja, könnte sein". Anwort: "Dann macht das aus".
Wir machen aus und Ruhe kehrt ein.
naja.
Den schwarzen Peter haben wir erstmal sowieso.
Wenn wir entscheiden, dass keine Pflichtaufgabe vorliegt ändert sich doch an unserer Einschätzung nicht deswegen etwas, weil uns nun ein Polizist danach fragt?!
Der Polizist ist einfach nicht der Fachmann für Gefahren durch Feuer und Rauch, und natürlich wird er den Fachmann fragen, wenn der neben ihm steht. Das sind wir nunmal.
Sorry, aber soviel Rückgrat muss ich doch als Einsatzleiter haben, dass meine Entscheidungen auch die erste vorsichtige Rückfrage überstehen. Wenn ich keine Gefahr sehe, dann stehe ich dazu.
Wenn ich mir nicht sicher bin (und auch durch weitere Erkundung keine Klarheit erlangen kann), muss ich notfalls so entscheiden, dass der Fehler zur sicheren Seite geht:
Pflichtaufgabe, Einschreiten in eigener Zuständigkeit (und i.d.R. keine Möglichkeit, hinterher eine Rechnung zu schreiben). Dann ist aber die Polizei erstmal nur Zuschauer und _ich_ muss im Zweifelsfall hinterher begründen können, warum ich in die Rechte des Grundstückseigentümers eingegriffen habe.
Gruß,
Henning
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