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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Prüfungsfrage GF + ZF | 13 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 592180 | ||
Datum | 14.11.2009 22:54 MSG-Nr: [ 592180 ] | 3605 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Weiß Das schöne bei der Amtshilfe: Die Rechtmäßigkeit der "Löschanordnung" geht uns dann nix mehr an, eventuellen Zorn des Bürgers bekommt die ersuchende Stelle (=Polizei) ab. Nennt sich dann sowit ich weiß aber dann Verwaltungsvollstreckungshilfe wenn eine Behörde nur für eine andere die Durchführung übernimmt. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | ||||
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