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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Prüfungsfrage GF + ZF | 13 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 592191 | ||
Datum | 15.11.2009 00:08 MSG-Nr: [ 592191 ] | 3643 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Jürgen Graf So wird/wurde aus einem ungefährlichen Feuer ein "gefährliches". Alle waren zufrieden und eine Viertelstunde später wieder zu Hause / auf Streife. Der Eigentümer kann nun auch endlich sein Versteck im nahen Gebüsch verlassen und nach Hause gehen. An nächsten Tag wird er den Polizisten vom Posten erklären das er sehr wohl einen Haufen zum verbrennen gerichtet hätte dieser aber wohl ohne sein Wissen von Kindern gestern abend angezündet wurde. Klar, solche Lagen kennen wir vermutlich alle ;-) Natürlich auch mit Variationen des an der E-Stelle auftauchenden Besitzers, der gleich losschimpft "haben die §!§%§%-Blagen doch wieder gezündelt! Ja, ich habe das hier aufgestapelt und wollte es morgen zur Deponie fahren!" oder man fragt die anwesenden Personen gleich "habt ihr das angesteckt oder ist das zufällig in Brand geraten?" "Zufällig in Brand geraten!". In beiden Fällen ist es dann ein bedauerliches Schadenfeuer, das schnell und gebührenfrei durch die Feuerwehr abgearbeitet wird... Gruß, Henning | ||||
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