Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | 3-Jährige RA Ausbildung | 40 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 592384 |
Datum | 16.11.2009 10:36 MSG-Nr: [ 592384 ] | 10863 x gelesen |
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
In my Opinion = meiner Meinung nach
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Deutsches Rotes Kreuz
1. Brandinspektor
2. Brandinspekteur (Saarland)
Deutsches Rotes Kreuz
Geschrieben von Alexander LaschitskiEs ist genau forgeschrieben das du 51% Notfallretung fahren mußt
Welche Vorgabe meinst du genau?
Ich frage da immer mal nach, weil es scheinbar von Behörde zu Behörde teils recht unterschiedlich gehanhabt wird.
Geschrieben von Alexander Laschitskiund ich bin mir zimmlich sicher das KTW fahren keine Notfallrettung ist!!!!
Die "3jährige RA-Ausbildung" ist IMO keine dreijährige Ausbildung, sondern in allen mir bekannten Fällen eine "verkürzte Ausbildung mit davor stattfindender, gering bezahlter Tätigkeit".
Ablauf in etwa wie folgt:
RS-Ausbildung -> Einsatz als Fahrer KTW, Einsatz als Beifahrer KTW -> ggf. Arbeitgeber finanzierte Fahrerlaubnis C1 -> Einsatz als Fahrer RTW -> Aubaulehrgang RS->RA -> praktische Tätigkeit nach §7 RettAssG -> Ausbildungsende
In RLP beim DRK gab es mal das Modell, dass man nach absolvierung der Vollzeitausbildung am BI einen Teil der Kosten Rückerstattet bekommt, wenn man die Praktische Tätigkeit, ein Jahr Berufstätigkeit, zweites Jahr Berufstätigkeit, im DRK Landesverband RLP ableistet.
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