Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | 3-Jährige RA Ausbildung | 40 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 592483 |
Datum | 16.11.2009 20:00 MSG-Nr: [ 592483 ] | 10453 x gelesen |
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Alexander Laschitski1 Jahr KTW fahren ist nicht so ganz die RA Ausbildung!!!!!
Es ist genau forgeschrieben das du 51% Notfallretung fahren mußt und ich bin mir zimmlich sicher das KTW fahren keine Notfallrettung ist!!!!
Was genau ist wo vorgeschrieben?
Meine Erfahrung war, auch wenn die jetzt schon ein paar Jahre her ist, dass selbst unter den Ämtern innerhalb eines BL unterschiedliche Regelungen existieren.
Das es sinnvoll ist, nicht ein Jahr lang KTW zu fahren steht natürlich außer Frage.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
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