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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Beil an dem Haltegurt !! | 52 Beiträge | ||
Autor | Tilm8an 8M., Bensheim-Wilmshausen / Hessen | 592507 | ||
Datum | 16.11.2009 21:23 MSG-Nr: [ 592507 ] | 13902 x gelesen | ||
auch bei der Unfallkasse Hessen [.pdf] heißt es bei "PSA": § 12. (1) Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Ausbildung, Und der Feuerwehrgurt wird auch erst unter "Spezielle persönliche Schutzausrüstungen" aufgeführt, wo dann wohl auch das Beil dazugehört. Macht ja auch Sinn, das man diesen Kram erst anlegt, wenn man ihn braucht. << Ich gebe nur meine private Meinung wieder >> "Leute, die sich die Finger verbrennen, verstehen nichts vom Spiel mit dem Feuer." Oscar Wilde | ||||
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