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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Verdienstausfall der Bundeswehr | 10 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 593582 | ||
Datum | 24.11.2009 19:04 MSG-Nr: [ 593582 ] | 2956 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Thurnreiter Normalerweise ist die BW ein "Arbeitgeber" der öffentlichen Hand, die untereinander keinen Ausfall abrechenen können. vgl. diverse Kommentierungen zum BayFwG. Richtig. Dagegen steht aber, daß das Feuerwehrgesetz eines Landes eine Bundesbehörde nicht dazu zwingen kann die freistellung auch so umzusetzen. Mir auch bekannte VErfahrensweise bei Bundesbeamten: FM nimmt Bildungsurlaub. Bei Lehrgängen die dessen mögliche Dauer überschreiten (bzw. mehrere Lehrgänge/ Jahr deren Dauer über den Bildungsurlaubsanspruch gaht) wird Erholungsurlaub genommen bzw. die Freistellung ohne Fortzahlung der Bezüge umgesetzt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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