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Jugendfeuerwehr
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themakein Unfallversicherungsschutz bei Teilnahme an Jugendfreizeit4 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen593615
Datum24.11.2009 22:07      MSG-Nr: [ 593615 ]3209 x gelesen

Geschrieben von Katja Midunskyanliegendes Urteil dürfte auch für uns bzw. JF-Zeltlager etc. interessant sein.

Ich kenne zwar nicht den Gesamten Hintergrund dieses Falls, wäre aber in Bezug auf die JF nicht ganz so sicher in wieweit man die Sachverhalte vergleichen kann. Die DLRG hat -im Gegensatz zu den Feuerwehren- verschiedene Tätigkeitsfelder, die AFAIK auch bei verschiedenen Unfallversicherungsträgern (gesetzlich und privat) abgesichert sind.

MkG
Marc


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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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 24.11.2009 21:52 Katj7a R7., Köln
 24.11.2009 22:07 ., Bad Hersfeld
 24.11.2009 22:15 Diet7mar7 K.7, Leidschendam-Voorburg NL
 24.11.2009 22:54 Step7han7 F.7, Karlsruhe/Lörrach

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