Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | kein Unfallversicherungsschutz bei Teilnahme an Jugendfreizeit | 4 Beiträge |
Autor | Step8han8 F.8, Karlsruhe/Lörrach / Ba-Wü | 593632 |
Datum | 24.11.2009 22:54 MSG-Nr: [ 593632 ] | 2916 x gelesen |
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
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Unfallkasse
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Unfallkasse
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Hallo,
das Urteil wurde heute auch schon im Forum der DLRG angesprochen: https://forum.dlrg.de/viewtopic.php?f=10&t=861 (nur mit Anmeldung lesbar). Es findet sich dort auch die Antwort eines Mitarbeiters des Referats Versicherungswesen der Bundesgeschäftsstelle der DLRG.
Kurzfassung: Die Unfallkasse RLP erkannte den Unfall nicht an, obwohl laut Aussage der Unfallkassen für Kinder und Jugendliche ab 10 bei Jugendmaßnahmen GUVV-Schutz bestehe. Das Unfallopfer und die DLRG klagten dagegen beim Sozialgericht Speyer, welches die UK RLP zur Unfallanerkennung verurteilte (http://www.kostenlose-urteile.de/Gesetzlicher-Unfallversicherungsschutz-bei-der-Teilnahme-an-einer-Jugendfreizeit-der-Deutschen-Lebensrettungsgesellschaft.news5554.htm) Dagegen habe die UK RLP beim Landessozialgericht RLP Berufung eingelegt, welches das Urteil des Sozialgerichts aufhob (Ursprungsbeitrag). Dagegen habe nun wiederum die DLRG Revision beim Bundessozialgericht beantragt, um das grundsätzlich klären zu lassen. Bevor es jedoch zu einem Urteil des Bundessozialgerichts kam, habe die UK RLP den Fall doch anerkannt. Somit bestehe weiterhin Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Kinder ab 10 bei Jugendmaßnahmen. Soweit die Zusammenfassung, wie ich den Beitrag verstanden habe.
Wer mehr Details wissen will, kann sich z.B. an die Bundesgeschäftsstelle der DLRG, Referat Versicherung, wenden: http://www.dlrg.de/kontakt/bundeszentrum.html. Die werden da auch einem Nicht-DLRGler Auskunft erteilen ;-)
Symbadische Grüße,
Stephan
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