Hallo Michael,
gestatte mir eine Frage.
Von wem hast Du die Erlaubnis bekommen dich AGW zu nennen?
Ich frage deshalb, weil die Gerätewarthandbücher ja von den Herstellern der Atemschutztechnik vergeben werden. Ausgehändigt bekommen die aber nur AGW's, die ihre Fach- und Sachkunde in einem Lehrgang beim Hersteller nachgewiesen haben. So jedenfalls bei uns.
Wenn Deine Ausbildung an einer Feuerwehrschule stattfand, ist es eigentlich nur eine Vermittlung von grunsätzlichem Wissen über die Wartung. Ich muss aber zugeben, dass ich nicht weiß, ob eine Lehreinrichtung eines anderen Bundeslandes die Herstellerfreigaben besitzt.
Wenn beim Hersteller diese Lehrgänge nicht besucht wurden lehnen diese es in der Regel ab, eine Haftung zu übernehmen, wenn die Geräte von Leuten geprüft werden, die nicht vom Hersteller zertifiziert sind.
Mit freundlichstem Gruß
Torsten
Folge dessen, könnte es bei einem Unfall zu ganz anderen Problemen kommen.
In den o. g. Gerätewarthandbüchern ist alles haarklein beschrieben.
Desweiteren gelten die vfdb-RL 08-04 und das Atemschutz-Merkblatt ( GUV-R 190 (GUV 20.14) ZH 1/134) ebenfalls. Allgemein kann gesagt werden, wer sicher gehen will, nimmt aus den gegebenen rechtlichen Grundlagen immer die schärfste Regelung. Beispielsweise, wenn es um Prüfinterwalle geht.
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