Bayern allgemein:
Für Sturmwarnungen aufbayr. Seen ist der "Sturmwarndienst auf den bayerischen Seen" zuständig. Er wurde mit der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 04.08.86, MABI S. 345 in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.07.88, AIIMBI S. 592 geregelt.
Sturmwarndienst
Hinweise der Wasserschutzpolizei zu Unwettern am Bodensee (.pdf)
Beispiel Ablauf der Warnung für die fränkische Seenplatte:
Geschrieben von Segelschule Greubel
Für die mittelfränkischen Seen teilt der Deutsche Wetterdienst (Regionalzentrale München) der Polizeidirektion Schwabach bei erkannten oder zu erwartenden Wetterfronten und bei Starkwinden (verursacht z.B. durch Föhn oder lokale Gewitter) auf geeignete Weise mit, ob die Vorsichtsmeldung bzw. die Sturmwarnung auszulösen ist. Lassen die meteorologischen Bedingungen für Starkwind oder Sturm nach, teilt der Deutsche Wetterdienst der Polizeidirektion Schwabach die Rückstufung oder die Aufhebung der Warnung mit.
Da jedoch, wie auch an vielen anderen Seen, die exakte Beurteilung der kleinräumigen örtlichen Wetterlage für den Deutschen Wetterdienst problematisch ist, wurde veranlasst eine Sturmwarnkommission einzuberufen.
Als Sturmwarnkommission des Brombach- und Igelsbachsees wurden festgelegt:
Erlebnisschifffahrt Brombachsee, Fam. Wilken,
Segelschule Greubel GmbH,
Für Baden-Württemberg wohl ähnlich, allerdings finden sich online keine Rechtsgrundlagen.
Gruß, MaWe
Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)
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