Rubrik | Taktik |
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Thema | Dreier Trupp verboten ? | 43 Beiträge |
Autor | Stef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen | 594420 |
Datum | 30.11.2009 21:10 MSG-Nr: [ 594420 ] | 6752 x gelesen |
Infos: | 18.10.08 3-Mann-Angriffsstrupp
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Tanklöschfahrzeug
Einsatzleitwagen
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Löschgruppenfahrzeug
1. Truppführer
2. Task Force
Kreisbrandmeister
1. Truppführer
2. Task Force
1. Truppführer
2. Task Force
Geschrieben von Thomas Höntschel: Ein Truppfahrzeug (z.B. der sächsiche Waldbrandtanker TLF 16/45 - W) ist das erste Einsatzfahrzeug an einer Einsatzstelle,
Dann ist was falsch gelaufen, und zwar schon bei der strategischen Planung.
Geschrieben von Thomas Höntschel, dann hat der Truppführer dieses FZ's die Aufgabe der Einsatzleitung!
Auch der Fahrzeugführer eines Truppfahrzeuges soll ein Gruppenführer sein.
Geschrieben von Thomas HöntschelWenn jetzt, sagen wir der ELW, mit einem Zugführer oder dem WL nachrückt oder auch nur der GF vom LF anrückt, so hat dieser auch nicht einmal das recht den TF vom Truppfahrzeug die Einsatzleitung weg zu nehmen! Ja nicht einmal der KBM darf dies. Es sei denn der TF übergiebt freiwillig oder begeht grobe Fehler.
Hmm, habe gerade mal euer Brandschutzgesetz überflogen und kann dort keine Regelung diesbezüglich finden. Vielleicht teilst du uns mit, woher du diese Ansicht nimmst?
Geschrieben von Thomas Höntschel. Aber seien wir doch mal ehrlich, welcher "poblige" TF übernimmt freiwillig die EL?
Hoffentlich keiner!
Grüße, der Steffen!
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
(OVG NRW)
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