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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Dreier Trupp verboten ? | 43 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 594448 | ||
Datum | 30.11.2009 23:39 MSG-Nr: [ 594448 ] | 6611 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Peter Lieffertz auch wenn ich grundsätzlich bei dir bin.... ... da muss mir irgendwo eine falsche Fassung (Entwurf ?) des SächsBRKG untergekommen sein. ... zur unteren Brandschutzaufsicht fehlt in der mir nun vorliegenden Fassung (http://www.sicherheit.sachsen.de/download/Sicherheit/SaechsBRKG.pdf) tatsächlich unterhalb der KatS-Schwelle ein konkreter Ermächtigungstatbestand der Übernahme der EL (§ 49 (2) schweigt sich darüber aus wer dem KBM die EL übertragen kann). ... § 17 (1) legt aber den Wehrleiters als Leitungsfunktion über die Wehr fest - diese ist allgemein formuliert, umfasst somit m.E. auch den Einsatzdienst (weil auch da leitet er die Gemeindewehr bzw. die Ortswehr) - zumal in § 49 nichts Gegenlautendes formuliert ist... Gruss Gerhard | ||||
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