Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Probleme mit Kameraden | 50 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 594524 |
Datum | 01.12.2009 12:08 MSG-Nr: [ 594524 ] | 11881 x gelesen |
Infos: | 13.10.09 Buchtipp: Das Peter-Prinzip. Alles ist erreichbar: oder Die Hierarchie der Unfähigen. Erfolg kann man lernen
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1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Hallo Forum,
Geschrieben von Marco KolleckerGeschrieben von Thomas Höntschel
Zweitens Verhalten: WER NICHT SPURT FLIEGT!
Oder auf Deutsch. "Wer es wagt, Mißstände anzusprechen oder auch nur leichte Verbesserungsvorschläge macht, wird aus der Wehr ausgeschlossen."
Das mag zwar nicht überall so sein, aber so ist jedenfalls meine Erfahrung...
Da lob ich mir Ba- Wü. Eine solche Entlassung (gegen den Willen des Betroffenen) ist nur durch Gemeinderatsbeschluss möglich. Mit allen Folgen eines Verwaltungsaktes --> VG etc.
Man kann hier also nicht so leicht, weil missliebig, entfernt werden.
Gruß
Michael
Auch schlechter Ruf verpflichtet
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| 13.10.2009 13:27 |
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Maik7 W.7, Penkun / kleinste Stadt in MV | |