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Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Björ8n B8., Ettringen / Rheinland - Pfalz | 594770 | ||
Datum | 02.12.2009 17:14 MSG-Nr: [ 594770 ] | 129565 x gelesen | ||
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Wem ist bei der Lektüre des Entwurfes aufgefallen, dass man nun auch ein MLF mit TH beschaffen kann? Ist sehr interessant, besonders vor dem Hintergrund, dass im AFKZV Papier vom STLF 10/6 die Rede ist, dem nur die Aufgabe B (Brandbekämpfung) zugeordnet ist. In RLP soll laut Entwurf das MLF als STLF 10/10 (+400 Liter Wasser) gefördert werden. In der Fußnote zu den Mindestausrüstungen für den Bereich Technische Hilfe steht sinngemäß: ...der Mindestausrüstungssatz Technische Hilfe kann verlastet werden auf MLF oder MZF1. Frage: Ist es realistisch, dass ein solches Fahrzeug unter den gegebenen Rahmenbedingungen im Bereich bis 7.490 kg zu fertigen ist? Alleine das Mehrgewicht durch Wasser und Ausrüstung dürfte zwischen 700 und 800 kg liegen. Oder liege ich mit der Vermutung richtig, dass dies so nicht realisierbar ist, und die 7.490kg für das STLF 10/10 bald auch Geschichte sind? Gruß, Björn. P.S. Ausschließlich meine private Meinung! | ||||
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