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Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Technische Hilfeleistung
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorBjör8n B8., Ettringen / Rheinland - Pfalz594770
Datum02.12.2009 17:14      MSG-Nr: [ 594770 ]129565 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

    alle 8 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Wem ist bei der Lektüre des Entwurfes aufgefallen, dass man nun auch ein MLF mit TH beschaffen kann?

    Ist sehr interessant, besonders vor dem Hintergrund, dass im AFKZV Papier vom STLF 10/6 die Rede ist, dem nur die Aufgabe B (Brandbekämpfung) zugeordnet ist.

    In RLP soll laut Entwurf das MLF als STLF 10/10 (+400 Liter Wasser) gefördert werden.

    In der Fußnote zu den Mindestausrüstungen für den Bereich Technische Hilfe steht sinngemäß: ...der Mindestausrüstungssatz Technische Hilfe kann verlastet werden auf MLF oder MZF1.

    Frage: Ist es realistisch, dass ein solches Fahrzeug unter den gegebenen Rahmenbedingungen im Bereich bis 7.490 kg zu fertigen ist? Alleine das Mehrgewicht durch Wasser und Ausrüstung dürfte zwischen 700 und 800 kg liegen.

    Oder liege ich mit der Vermutung richtig, dass dies so nicht realisierbar ist, und die 7.490kg für das STLF 10/10 bald auch Geschichte sind?


    Gruß, Björn.

    P.S. Ausschließlich meine private Meinung!

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