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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gibt es irgenwo eine Richtline was ein Gerätewand verdienen soll | 17 Beiträge | ||
Autor | Rich8ard8 B.8, Passau / Bayern | 595106 | ||
Datum | 04.12.2009 21:42 MSG-Nr: [ 595106 ] | 11694 x gelesen | ||
Hallo Markus, die Aufwandsentschädigung für Gerätewarte ist in Bayern nicht explizit geregelt. Es ist eine Kann-Vorschrift die sich aus Art. 11 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ergibt. Dort steht: Andere Feuerwehrdienstleistende, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten (z. B. Gerätewarte), und Feuerwehrkommandanten und ihre Stellvertreter, die wegen hauptberuflicher Tätigkeit keinen Entschädigungsanspruch haben (Satz 1), können angemessen entschädigt werden. Die Aufwandsentschädigung ist also eine freiwillige Leistung der Kommune. Viele Grüße aus Passau Richard | ||||
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