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Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz595338
Datum07.12.2009 09:31      MSG-Nr: [ 595338 ]129072 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

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  • Hallo,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoDas würde bedeuten, dass dann endgültig die 7,5 t-Grenze, die alle als Notwendigkeit (!) für diese Fahrzeugkategorie beschworen hatten zum Teufel ist und nach oben alle Grenzen in Bälde fallen dürften....

    In RLP hält man derzeit fest an der 7,5t-Grenze, ebenso wie wohl an den 1000 Litern Tankinhalt. Je nach Fahrgestell und Aufbau wird da die Reserve für Zusatzbeladungen schnell eng. Auf der einen Seite schreibt man in die Norm, dass man für das MLF/StLF ein LKW-Fahrgestell will, auf der anderen Seite bieten aber fast nur noch die Transporterfahrgestelle die nötige Nutzlast, um vernünftige Zusatzbeladungen realisieren zu können. Die 7,5t-Grenze für's MLF ist m.E. so sinnvoll wie die 3,5t-Grenze für's KLF. Was nützt diese Grenze, wenn man sich an allen Ecken und Enden massiv einschränken muss, um diese zu halten. Insbesondere, wenn die verwendeten Fahrgestelle sowieso mehr können und die Führerscheinproblematik vielleicht bei der betreffenden Wehr keine große Rolle spielt.

    Gruß,
    Michael



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