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Thema | Gruppen-Sanitäter Feuerwehr (war: Erste Hilfe Ausbildung) | 19 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 595917 |
Datum | 10.12.2009 14:55 MSG-Nr: [ 595917 ] | 5065 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Atemschutz
2. Angriffstrupp
Sanitäts-Helfer
auch als Sanitäter bezeichnet
je nach Organisation wird die Ausbildung unterschiedlich (SAN-A bis C (DRK), Einsatzsanitäter nach AV 10 (MHD) Sanitäter B2 (JUH)) bezeichnet.
Die Ausbildung hat unterschiedliche Zeitansätze.
Die nächst höhere Qualifikation ist der Rettungshelfer (RH)
Lehrrettungsassistent,
Rettungsassistent mit zusätzlicher Ausbilderqualifikation für den RD
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Geschrieben von Manuel SchmidtIch wäre durchaus zufrieden, wenn von diesem 6 Personen eine person außer dem GF die Ausbildung zum "Gruppen-Sani" hat.
Wenns zum Eigenschutz ist, sollte auch der AT ausgeschlossen sein,
wenn der allerdings die Aufgabe Retten hat wäre da der SanH schon ganz sinnvoll.
Geschrieben von Manuel SchmidtDas scheint dann ein Problem der praxisanleitung in der RD-Hospitation zu sein.
Daran läßt sich sicherlich arbeiten.
Die Frage ist hier eher die der Kapazitäten,
in Köln sind mir alleine drei RA-Schulen bekannt.
Und nein, unsere Praxis wird i.d.R. von LRA vernünftig abgehalten ,-)
Geschrieben von Manuel SchmidtAllerdings stelle ich zumindest an eine im Bereich erste Hilfe besonders ausgebildete Person einer Einrichtung der öffentlichen Gefahrenabwehr etwas höhere Ansprüche als an einen betrieblichen Ersthelfer.
Wo nimmst du das rein rechtlich her ?
Das das sinnvoll ist, sind wir uns ja einig.
Geschrieben von Manuel SchmidtIch muss ja nicht zwingend der Meinung der BGs sein, auch wenn sie die organisatin der betrieblichen Erste Hilfe als gesetzmäßige Aufgabe haben.
Zumindest wenn es um den Eigenschutz geht sollte man das schon beherzigen.
Geschrieben von Manuel SchmidtDie Defibrillation bei Kammerflimmern oder pulsloser Kammertachykardie ist eine davon.
Daher sehe ich einen AED als "soll" an.
Wo nimmst du das rein rechtlich her ?
Das das sinnvoll ist, sind wir uns ja einig.
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
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