Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Gruppen-Sanitäter Feuerwehr (war: Erste Hilfe Ausbildung) | 19 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 595934 |
Datum | 10.12.2009 15:43 MSG-Nr: [ 595934 ] | 4998 x gelesen |
Sanitäts-Helfer
auch als Sanitäter bezeichnet
je nach Organisation wird die Ausbildung unterschiedlich (SAN-A bis C (DRK), Einsatzsanitäter nach AV 10 (MHD) Sanitäter B2 (JUH)) bezeichnet.
Die Ausbildung hat unterschiedliche Zeitansätze.
Die nächst höhere Qualifikation ist der Rettungshelfer (RH)
Sanitäts-Helfer
auch als Sanitäter bezeichnet
je nach Organisation wird die Ausbildung unterschiedlich (SAN-A bis C (DRK), Einsatzsanitäter nach AV 10 (MHD) Sanitäter B2 (JUH)) bezeichnet.
Die Ausbildung hat unterschiedliche Zeitansätze.
Die nächst höhere Qualifikation ist der Rettungshelfer (RH)
Rettungsdienst
Sanitäts-Helfer
auch als Sanitäter bezeichnet
je nach Organisation wird die Ausbildung unterschiedlich (SAN-A bis C (DRK), Einsatzsanitäter nach AV 10 (MHD) Sanitäter B2 (JUH)) bezeichnet.
Die Ausbildung hat unterschiedliche Zeitansätze.
Die nächst höhere Qualifikation ist der Rettungshelfer (RH)
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Geschrieben von Andreas SchneiderGeschrieben von Michael Roleff"Was nützt einem SanH der BZ ?
Der darf niemals eine G40 o.Ä anhängen!"
Wenn ich eine bewusstlose Person vor mir habe, interessiert mich prinzipiell der BZ.
Welche konkreten maßnahme macht der SanH jetzt, die er ohne den Wert nicht gemacht hätte ?
Und wo werden die BZ Geräte regelmäßig außerhalb des RD MPG-konform behandelt ?
Geschrieben von Andreas Schneiderhab ich wenigstens schon einmal erste Werte erhoben, mit denen ich meine Verdachtsdiagnose stellen kann.
Welche anderen Maßnahmen erfolgen daraus ?
Keine SSL kommt in beiden Fällen als Maßnahme.
Geschrieben von Andreas SchneiderAußerdem könnte man ja auch über besser ausgebildetes Personal verfügen, dass dann im Rahmen der "Notkompetenz" diese Maßnahme vornehmen kann.
Woher wusste ich das die NK kommt ?
Nur dumm, das die immer nur ein Rechtsbehelf ist........
Geschrieben von Andreas SchneiderEben das kommt darauf an, was der jeweilige Helfer kann und darf.
Wenn wir von einem SanH reden, ist da nichts mit Infusion verabreichen!
Wenn wir mehr Kompetenz haben ist das etwas anders.
Geschrieben von Andreas SchneiderWarum sollte ich ein potentiell lebensrettendes Gerät nicht auch jetzt schon in meinen Unterricht einbauen?
Alte Aussage der BG, darff nicht in der BG finanzierten Ausbildung erfolgen ,-))
AED Köln
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
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| 10.12.2009 12:33 |
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., Westerwald Erste Hilfe Ausbildung | |