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Thema | Was ist wichtiger Feuerwehrhaus oder Museum?! | 39 Beiträge |
Autor | Marc8us 8P., Rahden / NRW | 596118 |
Datum | 11.12.2009 17:19 MSG-Nr: [ 596118 ] | 13981 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von feuerwehrmagazin.com Aus formalen Gründen wurden die Austrittserklärungen vom Leiter der Feuerwehr jedoch nicht anerkannt, (...) “Für eine Austrittserklärung gilt eine sechswöchige Frist”, so Riechmann (Sprecher der FF)
Mich überrascht etwas, das es eine Frist geben soll, nach der der Austritt aus der FF nicht sofort (quasi fristlos) erfolgen darf. Im FSHG NRW habe ich dazu nichts gefunden, auch in der LVO FF steht davon nichts. Weiß jemand dazu mehr??
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Marcus Pansing
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder!
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