Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Kritik des Obersten Rechnungshofes an ILS-Einführung in Bayern | 43 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 596300 |
Datum | 12.12.2009 21:41 MSG-Nr: [ 596300 ] | 7604 x gelesen |
Geschrieben von Gerhard PfeifferAllerdings bin ich der Meinung, dass jede Leitstelle der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr von der öffentlichen Hand zu betreiben ist. Wer Schlüsselpositionen mit Schlüsseldaten an private Vereine abgibt handelt fahrlässig und unverantwortlich.
Wir sprachen ja schon darüber, dass es in Baden-Würtemberg und besonders in Stuttgart ganz besonders schlimm ist.
Da gibt es doch landauf landab ganz andere sachen die ein "privater Verein", bzw. eine "private Firma".
Das es auch mit einem "privaten Verein" klappt, sieht man woanders ja durchaus.
Von daher habe ich prinzipiell erstmal nichts gegen den Betrieb einer Leidstelle durhc eine gGmbH o.ä. deren Gesellschafter auch eine der gängigen Hilfsorganisatinen sein kann.
Eine Vorraussetzung _muss_ aber vorhanden sein:
Es muss klar sein, dass die "Betreibergesellschaft" die Leitstelle "im Auftrag" des eigentlichen hoheitsträgers durchführt und dieser _muss_ sich für den Fall, dass es nicht läuft vertraglich ein Durchgriffsrecht sichern und natürlich auch entsprechende Kontrollmöglichkeiten, damit er es überhaupt mitbekommt wenn etwas schief läuft.
Denn nur, weil es die letzten Jahre gut gelaufen hat und jetzt gut läuft [Ohne Zweifel bei euch nicht der Fall und wohl leider auch nicht zu erwarten] heißt das ja nicht, dass es übermorgen immer noch so ist :-)
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