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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBaWü: Änderung der Verfahrensordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)3 Beiträge
AutorStef8an 8H., Essen / NRW597167
Datum17.12.2009 22:15      MSG-Nr: [ 597167 ]2619 x gelesen

Ergänzung:

Aufgaben und Voraussetzungen des staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes:
Aufgabe:

* Prüfung, ob das Vorhaben den Anforderungen an den baulichen Brandschutz entspricht und Bescheinigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der brandschutztechnischen Nachweise (§ 16 Abs. 1 SV-VO).

Voraussetzungen (auszugsweise):

* erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer deutschen technischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule oder einer anerkannten ausländischen Hochschule
* mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung oder Prüfung und Überwachung von baulichen Anlagen, insbesondere auch Sonderbauten
* Kenntnisse in der Baustofftechnologie, insbesondere des Brandverhaltens von Bauprodukten
* Grundkenntnisse im Bereich des abwehrenden Brandschutzes
* Kenntnisse der baurechtlichen Vorschriften
* Bestehen eines umfangreichen mündlichen und schriftlichen Prüfungsverfahrens durch die Ingenieurkammer-Bau NRW


Gruß, Stefan

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 17.12.2009 14:20 Jürg7en 7M., Weinstadt
 17.12.2009 22:13 Stef7an 7H., Essen
 17.12.2009 22:15 Stef7an 7H., Essen

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