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Thema | nicht bestellter GF fährt Einsatz als GF - war: Berufung / Bestellung | 74 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 597271 |
Datum | 18.12.2009 13:20 MSG-Nr: [ 597271 ] | 21121 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Mahlzeit!
Geschrieben von Jürgen KahlGeschrieben von Jürgen Kahl
Also, Fahrzeug und Mannschaft komplett, nur der Platz vorn rechts ist unbesetzt. Gibt´s dafür ´ne eindeutige Regelung?
*schubs*
Natürlich gibt es die:
Für den Führer einer Gruppe, Staffel oder eines selbstständigen Trupps ist die Ausbildung zum GF vorgeschrieben. Spätestens nach UVV dürfen FA nur für die Dinge eingesetzt werden, für die sie auch ausgebildet sind. Die FwDV7 bestätigt das für den Verantwortlichen des Atemschutz-Einsatzes nochmal ausdrücklich.
Mit anderen Worten: wenn kein entsprechend ausgebildeter GF vorhanden ist, darf die taktische Einheit nicht eingesetzt werden. Punkt.
Ist also alles ganz einfach, auch wenn du diese Antwort vermutlich so nicht lesen wolltest.
Alles andere sind Einzelfallentscheidungen, die man nicht pauschal beantworten kann (und bei denen man sich hinterher auch nicht beschweren darf, wenn dann tatsächlich mal jemand die Begründung hören bzw. überprüfen will...).
Gruß,
Henning
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| 14.10.2009 13:26 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | |