News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Führungskräfte ohne Ausbildung und UVV (war: nicht bestellter GF...) | 3 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 597436 | ||
Datum | 19.12.2009 11:53 MSG-Nr: [ 597436 ] | 1619 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Henning Koch Die UVV-Feuerwehren gilt gem. §1 nicht nur für Feuerwehreinrichtungen sondern ganz allgemein auch für den Feuerwehrdienst. ... lässt sich aber ansonsten zur Führungsorganisation und -struktur (m.E. sinnvollerweise) nirgendwo aus. Geschrieben von Henning Koch (und wenn das funktioniert: warum gibt man dann so viel Geld für Lehrgänge aus?) ... weil das mit Sicherheit nicht der Regelfall sein soll. Aber die Schlussfolgerung "kein Führer da = kein Einsatz der Feuerwehr" ist etwas weit hergeholt ... Geschrieben von Henning Koch Da hier aber auch die Qualifikation der vorhergehenden Führungsfunktion vorhanden sein soll, greift diese Regelung IMO strenggenommen erst ab ZF (weil es unter dem GF keine weitere Führungsfunktion gibt). Es bleibt IMO auch ein Unterschied, ob jemand komplett ohne Führungsausbildung (nein, der Truppführer ist keine Führungsausbildung!) auch nur die niedrigste Führungsebene übernehmen soll, oder ob jemand mit vorhandener Führungsfunktion die nächsthöhere Führungsebene übernehmen soll. ... in keinem der Gesetze steht, dass ich (insbesondere bei kleinen Feuerwehren) nicht jemand nur mit Truppführerausbildung zum Wehrführer wählen darf. Und auch der wird kommisarisch eingesetzt (mit allen Rechten und Pflichten). Ist inzwischen bei den TSF / TSW-W Feuerwehren nicht gerade selten ... Geschrieben von Henning Koch Wenn das der Regelfall ist, sollte der GMV da hoffentlich nicht mit zufrieden sein sondern erkennen, dass der Träger der Feuerwehr da seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. ... wie gesagt: sollte nicht der Regelfall sein ... Geschrieben von Henning Koch Für den Einzelfall muss man eine Einzelfallentscheidung treffen. ... nein, da muss man m.E. nichts regeln - das regelt sich unter Anwendung des GMV von selbst ... Früher hat sich vieles von selbst geregelt, für dass wir heute meinen (anscheinend aber primär in D und hier verstärkt bei Feuerwehrs) seitenlange Regelungen zu brauchen. So viel GMV kann doch nicht abhandengekommen sein ... Geschrieben von Henning Koch Ist es etwa nicht absurd, dass jemand plötzlich durch eine Wahl die Befähigung für eine Tätigkeit bekommen soll, die er nicht gelernt hat? ... ich habe das was ich z.Zt. beruflich vertretungsweise machen muss auch nicht gelernt. Ich mache das weil die eigentliche Stelle aufgrund eines juristischen Problems vakant ist und ich der einzige greifbare war der das halbwegs von der Studienrichtung her können müsste. Und die (strategischen) Entscheidungen, die ich da treffe können sich nicht nur auf einen Einsatz auswirken sondern auf deren viele ... Gruss Gerhard | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|