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Thema | nicht bestellter GF fährt Einsatz als GF - war: Berufung / Bestellung | 74 Beiträge |
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 597499 |
Datum | 19.12.2009 20:28 MSG-Nr: [ 597499 ] | 20935 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Gesetzliche Unfallversicherung
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
1. Truppführer
2. Task Force
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hallo Henning,
Geschrieben von Henning Koch§14, dazu der zweite Absatz der Durchführungsanweisungen.
Einfach mal selber lesen.
Deutlicher geht es kaum.
Ich wiederhole mich gern, die UVV macht keinerlei Aussagen zu Führungsqualifikationen, Führungsvorgänge oder Taktik. "Darf" sie auch gar nicht, da es die gesetzliche vorgeschriebene Präventationsarbeit des GUV ist. Sinn der UVV ist es dem Versicherten Verhaltensmuster zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren aufzuzeigen, sowie die Verpflichtungen des Trägers, Dienstherr oder Unternehmer zum Arbeits- und Gesundheitsschutz rechtlich zu regeln.
Geschrieben von Henning KochAus dem Absatz darüber ergibt sich, wie das gemeint ist:
Wenn der Leiter der Feuerwehr seine Verantwortung nicht persönlich ausübt, sind (dann ist der Bedarf da) diese Funktionen mit den entsprechenden Voraussetzungen vorzusehen. Es geht im Kapitel 4 ausschließlich um die organisatorische Verantwortung. Zweck der FwDV7 steht im Kapitel 1.
Geschrieben von Henning KochFalls der Leiter der Fw selbst vorne rechts sitzt (und keine GF-Ausbildung hat) läuft meine Argumentation mit der FwDV7 ins Leere, Ack. Ich denke das war scherzhaft gemeint, DAS ist Unfug
Geschrieben von Henning KochFwDV2, 4.1
(im Umkehrschluss steht in 2.1 und 2.2, dass TM und TF dafür nicht ausgebildet sind) Die FwDV2 regelt die Ausbildung der Feuerwehr. In 4.1 steht dass der Gruppenführer-Lehrgang dazu befähigt ein Gruppe zu führen, sonst nichts.
Geschrieben von Henning KochMit anderen Worten: wenn kein entsprechend ausgebildeter GF vorhanden ist, darf die taktische Einheit nicht eingesetzt werden. Punkt. Um diese Aussage noch mal bildlich zu übertragen: Der Auftrag des Kunden muß abgelehnt werden weil die Belegschaft handlungsunfähig ist wenn der Chef nicht da ist... Wie gesagt, ich kann deiner Meinung nicht folgen und die angeführten Argumente halte ich für wiederlegt.
Grüße
Stefan
"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
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| 14.10.2009 13:26 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | |