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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFahrkosten bei der FF ---> Steuererklärung3 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW597670
Datum20.12.2009 15:00      MSG-Nr: [ 597670 ]2550 x gelesen

Mahlzeit,

Geschrieben von André WinkelkötterFrage: Hat jemand schonmal so eine Bescheinigung von der Gemeinde abgefordert, bzw. auf welchem Hintergrund kann man sich so eine Bescheinigung ausstellen lassen? FSHG §12...???

genau so läuft das ggf.

Wobei ich es etwas unlogisch finde, hier der Gemeinde (und eben _nicht_ der ggf. gemeinnützigen Organisation, das ist i.d.R. sowas wie ein Förderverein) eine Spende zu machen.

Wenn man schon an die Gemeinde schreibt, sollte man gleich den Ersatz der Fahrtkosten beantragen.

Ist aber ein heikles Thema, hinterher wird der Verwaltungsaufwand größer als der zu erstattende Betrag. Ausserdem sollte vorher mal abgeklopft werden, ob die Fahrtkosten nicht schon an anderer Stelle (pauschaliert?) erstattet werden.

Letzlich verdirbt Geld ja auch den Charakter ;-)

Gruß,
Henning



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 20.12.2009 12:02 ., Bergkamen (NRW)
 20.12.2009 15:00 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 20.12.2009 16:42 ., Bad Hersfeld

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