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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Fahrkosten bei der FF ---> Steuererklärung | 3 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 597690 | |||
Datum | 20.12.2009 16:42 MSG-Nr: [ 597690 ] | 3524 x gelesen | |||
Geschrieben von André Winkelkötter Ehrenamtliche, die für einen gemeinnützigen Verein arbeiten, können ihren Aufwand (z. B. Fahrtkosten) als Spende geltend machen. Das Problem ist halt, daß die Gemeinden weder gemeinnützig noch Verein sind. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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