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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Privatrecht vs. Öffentlichrechtlich | 16 Beiträge | ||
Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 598199 | ||
Datum | 22.12.2009 11:12 MSG-Nr: [ 598199 ] | 3412 x gelesen | ||
Im THW laufe solche Dinge unter sonstige Technische Hilfeleistungen Wir machen das im Zuge unsere Fachgruppe Brückenbau recht oft. Wichtig du brauchst für solche Dinge zwingend eine IHK Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese muss der Auftraggeber anfordern. Ohne dieses Papier mache ich keinen Handschlag mehr. Dann aus eigener Erfahrung, den Auftrag immer schriftlich formulieren lassen und auch darin vermerken was Ihr genau durch führen sollt. Sonst kann es ganz schnell zu einer Unendlichen Geschichte kommen und Ihr legt am Ende drauf Versicherungsschutz ist beim THW ganz normal gegeben da es dich um einen Dienst handelt Gunnar Kreidl OB THW Pfedelbach | ||||
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