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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Entwurf zur vfdb-Richtlinie 06/01 'technisch-medizinische Rettung nach | 7 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 598232 | ||
Datum | 22.12.2009 13:15 MSG-Nr: [ 598232 ] | 6054 x gelesen | ||
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Ohne auf Details deines Beitrages einzugehen sind mir im (FW-)Technischen Teil aufgefallen, dass "Unterbaumaterial" nicht hinreichend definiert wird und das der mehrzweckzug bei der Grundausstattung nur angedeutet wird und bei der Ergänzungsausstattung noch einmal auftaucht. IMHO gehört ein Mehrzweckzug mitden passenden Anschlagmitteln zu jedem VU da man fahrzeuge damit gut gegen Absturtz sichern kann. Im medizinischen Teil ist mir vieles zu pauschal. Insbesondere verlängert ein i.V. Zugang im Fahrzeug die Gesamtversorgungszeit. Das kann sinnvoll sein, muss es aber nicht. Zu Ablaufschema auf Seite 34 sei angemerkt, dass: * "Sicherung Vitalfunktionen" einen Schockraum+OP verlangen und an dieser Stelle etwas deplaziert stehen. * Sicherung der Atemwege und HWS Immobilisation erfolgen nach den üblichen Lehraussagen zusammen * Die Stillung sichtbarer starker Blutungen durch Druckverband oder Abbindung gehört vor einen i.V. Zugang Auch frage ich mich ob das ganze Material was da zur Geräteablage RD geschleppt wird wirklich sein muß. Im ersten Angriff benötige ich HWS-Schiene, Notfallkoffer (und daraus Kleiderschere, Verbandmaterial und ggf. Pupillenleuchte) und Sauerstoff. Im laufe der Versorgung kann dann eine RD-Einsatzkraft die Trage mit den örtlich üblichen Material zur Immobilisation (Spineboard mit Zubehör oder Vakuummatrazze+Schaufeltrage) holen. Bei langen Einklemmungszeichen kann dann auch noch Monitoring notwendig sein. Standartmäßig brauche ich das nicht. Gruß Ingo | ||||
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