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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gefahrgutunfall nichtöffentliche Bäder | 40 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 598500 | ||
Datum | 23.12.2009 09:55 MSG-Nr: [ 598500 ] | 6739 x gelesen | ||
Hallo Marc, Geschrieben von Marc Dickey Nö. Eine HiOrg ist erstmal (mit ein paar Ausnahmen) ein Verein. Das ist so - zumindest in Bayern für einen Teil der HiOrgs - nicht richtig. Das BRK, und dazu gehört auch die Wasserwacht, ist dort eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eben kein Verein. Gruß Markus | ||||
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